Wir finanzieren mal eben das bedingungslose Grundeinkommen

Gisa, 11.11.2017

Bei der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens (zahlbar am 1. Wohnsitz) müssen wir berücksichtigen, dass bereits einige Leistungen durch den Staat erbracht werden, sobald Bürger*innen aus der Einkommenssituation herausgefallen sind. Dies ist die erste Gruppe. → A

Die zweite Gruppe rekrutiert sich aus den Kindern, für die bereits mit Kindergeld und Unterhalt gesorgt wird. Auch Kinder haben einen Anspruch auf ein BGE. Dieses sollte sich bis zum 15. Lebensjahr auf 600,-€ monatlich belaufen. Teile der Finanzierung ergeben sich aus den bisherigen Ansprüchen (Kindergeld, Kita etc.). → B

Für den arbeitenden Teil der Bevölkerung streben wir einen Mindestlohn an. Dieser sollte sich auf die Höhe des BGE belaufen, sofern  Vollzeit (30 Std./wchtl.) gearbeitet wird. → C

Selbständige und Unternehmen finanzieren sich selbst über staatl. Abgaben → D

A – Arbeitslose und Rentner

Bisher gibt es als Sicherung des Lebensunterhaltes die Grundsicherung. All die Menschen, die dieses beanspruchen können, bekommen ca. 800,-€.

Wenn wir über ein bedingungsloses Grundeinkommen sprechen, dann bedeutet das, dass sich 250,-€ mehr für den Einzelnen ergeben, um 1050,-€ monatlich zur Verfügung zu haben[1]. Dies ist die Grenzsumme für „Armut“.

Die Grundsicherung wird bereits finanziert. Es geht also nur um die Erhöhung, die eine bessere Beweglichkeit und Planung von Zukunft ermöglicht.

Die Finanzierungsgrundlage hierfür ist einfach zu erreichen: Sämtliche Hartz IV- und Sozialamtsmitarbeiter sind überflüssig geworden. Deren Gehälter können hierfür eingesetzt werden. Mir fehlen zwar die Zahlen, aber schon grob betrachtet dürften die Verwaltungsangestellten erheblich mehr Kosten verursachen als ein pauschal gezahltes Grundeinkommen dieser Bevölkerungsgruppe.

Dies wird für den Staat preisgünstiger als die bisherige Lösung.

B – Kinder

Kinder bekommen jetzt schon Kindergeld. Teilzeiträume werden zusätzlich mit Eltern- / Müttergeld abgedeckt. Außerdem müssen Kinder von alleinstehenden Müttern, die ob der finanziellen bisherigen Situation arbeiten gehen, in Hort und Kita sowie Gesamtschule versorgt werden. Dies führt zur Entfremdung der Kinder und wird in Zukunft üble Folgen für die Gesellschaft haben. Es fehlt die familiäre Gruppenorientierung.

Wenn ein kindliches BGE gezahlt wird, fallen sämtliche externen Versorgungskosten weg, was auch schon bei einem groben Überblick die Finanzierung ermöglicht.

Dies wird für den Staat preisgünstiger als die bisherige Lösung.

C – Arbeitnehmer

Aus jeder Tätigkeit mit Lohn / Gehalt wird vom Arbeitgeber direkt an den Staat der Betrag von netto 1050,-€ gezahlt, denn jeder Arbeitnehmer erhält das BGE. Die Verhandlungsbasis für Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) dreht sich dann nur noch um den Mehrbetrag. Die bisherigen Abgaben werden weiterhin berechnet wie bisher. Damit sind Krankenkasse und Rente abgedeckt. Die Arbeitslosenversicherung muss nicht mehr finanziert werden, da sich die Versorgung bereits aus dem BGE ergibt. Dies bezieht sich auf eine Vollzeit-Arbeit von 30 Stunden / Woche.

Diese Methode stellt den Mindestlohn sicher. Alles andere ist Verhandlungsgrundlage zwischen AN und AG. Wenn ein AG an einem willigen und aktiven Mitarbeiter interessiert ist, muss er sich überlegen, welchen zusätzlichen Mehrpreis er bereit ist, zu zahlen. Sein Angebot muss attraktiv sein.

Da Menschen zuhause ohne Aufgabe (hier bes. die Männer) unzufrieden und unglücklich sind, werden sich nach wie vor viele ANs finden. Nur ist es jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich, sie in unerträgliche Arbeitssituationen zu zwingen.

Hier ergibt sich KEIN finanzieller staatlicher Aufwand.

D – Selbständige und Unternehmer

Beide Bevölkerungsgruppen erhalten ebenso ein BGE wie die unter A-C benannten. Da auch das finanziert sein will, können wir zum einen auf den Überhang von A und B zurückgreifen. Außerdem rechnen diese Gruppen beim Finanzamt ihre Einkünfte ab; sie zahlen Steuern auf den Nettogewinn. Dieser Gewinn wird wie bisher, jedoch ab dem ersten Euro versteuert mit mind. 25 %. Ansonsten gilt die Steuertabelle wie bisher.

Zusammenfassung

Eine Finanzierung müsste nach meinem Ermessen mehr oder weniger mit den bisherigen Ausgaben durch Umschichtung möglich sein. Das Verhältnis der Bürger*innen könnte auf diese Weise zu mehr Augenhöhe und Gleichberechtigung führen. Minderbezahlung und wirtschaftlicher Druck sind ausgeschlossen. Das steuerliche Splittingverfahren von Eheleuten wird überflüssig, wie auch die Ehe überflüssig wird (ein rein wirtschaftliches Modell). Partner*innen können sich zusammenfinden, weil sie sich mögen, nicht weil sie sich wirtschaftlich brauchen.

Bei diesem Modell werden viele Verwaltungsfachleute frei für Aufgaben, die bisher unter einer zu dünnen Personaldecke leiden. Die Verwaltungsbereiche von Polizei, Armee, Gemeinde- und Länderverwaltung etc. könnten auf ein enormes Potential an Arbeitskräften zurückgreifen. Dies sind Menschen, die bereits ausgebildet sind und problemfrei den Arbeitsplatz wechseln können.

Diese Umschichtung ermöglicht es vielen bisherigen Arbeitslosen und Rentnern ein eigenes Unternehmen auf die Füße zu stellen, das ihnen eine verbesserte Lebenssituation ermöglichen kann. Da auf diese Weise die Erfahrung und Kreativität der A-Gruppe genutzt werden kann, ist dies für die Gemeinschaft eine Gewinn, der sich positiv auf jeden Staatshaushalt auswirken wird. Außerdem wird dieses Modell BGE einer sich verändernden Zukunft gerecht, wo viele Arbeitsbereiche durch Digitalisierung auf Mitarbeiter verzichten können. Menschen, die bisher im Ehrenamt gearbeitet haben, können dies nun mit der inneren Freiheit, nicht mehr hinter dem täglichen Brot herjagen zu müssen, machen, denn auf unsere „Ehrenamtlichen“ können wir als Gemeinschaft nicht verzichten.

Es dürfte also keineswegs die Frage sein, ob ein BGE finanzierbar ist, denn das ist es nach meinen Ausführungen. Es ist mehr eine Frage des guten Willens der Politik, dies auch umzusetzen. Es ist volkswirtschaftlich ein Gewinn.

[1] 1000,-€ müssen erhöht werden, den dieser Betrag bezog sich auf eine Zeit vor ca. 10 Jahren. Die Inflation macht die Erhöhung notwendig.

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